Fahrgastinfo

Verordnung einer Krankenbeförderung

 

Die Verordnung einer Krankenbeförderung muss spätestens am Fahrtag auf der Hin- oder auf der Rückfahrt dem Fahrpersonal übergeben werden. Der Fahrgast bzw. sein Begleiter muss darauf achten, dass die Verordnung mit dem Stempel der Praxis und der Unterschrift des Arztes vollständig korrekt ausgefüllt ist.

 

Ferner ist es erforderlich auf der Rückseite der Fahrverordnung die durchge-führten Fahrten handschriftlich einzutragen und diese durch eigenhändige Unterschrift des Fahrgastes zu bestätigen. Sollte der Fahrgast nicht in der Lage sein, eigenhändig zu unterschreiben, müssen Sie vor Antritt der Fahrt mit ihrer Krankenkasse klären, wer dann "im Auftrag" für den Fahrgast unter-schreiben darf.

 

Ohne Stempel und Unterschrift und die anderen Formalitäten kann nicht abgerechnet werden, so dass Sie dann eine Privatrechnung von uns bekommen, die Sie leicht vermeiden können, wenn Sie am Fahrtag entsprechend die Vollständigkeit der Verordnung beim Empfang prüfen und die Durchführung der Fahrten mit ihrer Unterschrift bestätigen.

 

 

Therapiefahrten

 

Bei ärztlich verordneten Therapiefahrten wie Physio- oder Ergotherapie oder zur Logopädie, zur Chemo- wie zur Strahlentherapie können monatliche Fahrtenlisten geführt werden. In der Regel bekommen Sie derartige Listen von Ihrer Krankenkasse. Falls das nicht der Fall ist, können Sie diese auch von uns erhalten. Bitte kümmmern Sie sich bei Beginn der Therapie umgehend um diese Liste. Die duchrgeführten Fahrten einer Serie oder eines Monats müssen von der Therapiepraxis auf der Liste abgestempelt und unterschrieben werden. Sie müssen daneben jeden einzelnen Auftrag mit einer Unterschrift bestätigen. Bitte senden Sie uns die vollständig ausgefüllt, unterschriebene und abgestempelte Liste nach abschluss eines Monats bzw. nach Beendigung der Behandlung schnellstens zu.

 

Gesetzliche Eigenbeteiligung

 

Sofern keine Befreiung von der Zuzahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligung vorliegt, müssen Sie diese im Fahrzeug beim Fahrpersonal bezahlen. Das Fahrpersonal hat den erhaltenen Betrag schriftlich zu quittieren.

 

Der Nachweis der Befreiung von der Zuzahlung ist unverzüglich per Post, Fax oder Mail an uns in Kopie weiter zu leiten. Es reicht ausdrücklich nicht aus, wenn Sie die Befreiung nur dem Fahrpersonal im Fahrzeug zeigen.

 

Bei teilstationären Behandlungen, z.B. in einer Tagesklinik, ist der gesetzliche Eigenanteil nur jeweils bei der ersten und letzten Fahrt zur Behandlung zu entrichten.

 

Kostenübernahme durch Kostenträger

 

Kostenträger sind in unserem Sinne Krankenkassen oder diverse Behörden wie das für Sie zuständige Bezirksamt, die Hauptfürsorgestelle, ein Arbeitsamt, die Berufsgenossenschaft oder andere. Ohne Kostenübernahme der Kasse bzw. eines Kostenträgers geht nichts. Bitte immer vorher dafür sorgen, dass die Kostenübernahmen oder die Bescheide bei uns vorliegen. Solange keine Kostenübernahmeerklärung oder ein Bescheid bei uns vorliegt, gibt es von uns eine private Rechnung an Sie. Das können Sie aber nachträglich noch ändern, wenn Sie entsprechende Papiere nachreichen.

 

Fehlfahrten vermeiden

 

Fehlfahrten liegen vor, wenn das Fahrzeug bereits auf dem Weg zur Abholung des Fahrgastes unterwegs ist, bevor seine Fahrt abbestellt wird, oder,  wenn der Fahrgast bereits weg ist bzw. nicht -  mehr - mitfahren kann oder will, obwohl ein Fahrauftrag vorliegt und disponiert worden ist. Fehlfahrten sind für alle ärgerlich. Und ihre Ursachen sind vielfältig. Deshalb wäre es grundsätzlich zu einfach, ihr Zustandekommen partout dem Fahrgast anzulasten. Aber sie haben fast alle etwas gemeinsam: Unzureichende  Kommunikation!

 

Reden Sie mit uns. Wir bitten Sie herzlich, uns möglichst schnell und umfassend darüber zu informieren, wenn Sie eine Fahrt absagen müssen, wenn Ihre Behandlung länger dauert, wenn Sie nicht am vereinbarten Abholort sind, wenn Sie früher fertig sind, wenn Sie nicht mehr warten können oder wollen, wenn Sie spontan von jemand anderem mitgenommen werden oder aus anderen Gründen ihre Planung geändert haben. Bitte beachten Sie dabei, dass Absagen auf unserem Anrufbeantworter für Fahrten, die am anderen Tag bereits vor 7.30 Uhr stattfinden sollten, nicht rechtzeitg an die Fahrer weitergeleitet werden können. Hier wäre es für uns eine große Hilfe, wenn Sie uns bis 19:00 Uhr am Vorabend informieren könnten.

 

Eine weitere wichtige Hilfe für uns ist Ihre Erreichbarkeit, wenn Sie bereits unterwegs sind. Sofern Sie über ein Handy verfügen, wäre es für uns hilfreich, Ihre Nummer oder die Ihrer Begleitperson zu kennen, damit wir Sie informieren können, wenn unser Fahrzeug Sie nicht im vereinbarten Zeitrahmen abholen kann. Mittlerweile ist durch die Smartphone auch möglich, Ihnen eine Email zu senden, wenn Sie unterwegs sind, sofern sich die Notwendigkeit dazu ergibt. Um diesen Kommunikationsweg stärker einbeziehen zu können, bitten wir Sie darum, uns ihre Emailadresse zukommen zu lassen.